AGB
§ 1 Geltung der Bedingungen
- 1. Unsere
Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit ebenfalls für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- 2. Alle
Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
- 3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- 1.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.
- 2. Unsere
Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrags hinausgehen.
- 3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem
Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere
Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert.
- 4. Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
- 5.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für
solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung
- 6. Für alle Waren gilt : Verkauf ohne Garantie und Gewährleistung
- 7. Garantie und Gewährleistung sind direkt mit dem Hersteller Abzuwickeln.
- 8.
tp-Energy
ist kein Hersteller oder OEM-Hersteller und haftet für keine Garantieansprüche.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- 1.
Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
Maßgebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten
Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- 2.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise „ab Lager“, ausschließlich Verpackung; diese wird
gesondert in Rechnung gestellt.
- 3. Wir behalten uns das Recht
vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des
Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund
von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Dies
werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
- 4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- 5. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
- 6.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden
den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die
Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
- 7. Aufrechnungsrechte stehen dem
Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- 8. Zahlungsbedingungen sind Vorkasse
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- 1.
Die Lieferung erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der
schriftlichen Auftragsbestätigung und der vereinbarten Vorauszahlung.
Die 90-Tagesfrist beginnt mit dem Tag, mit dem die letzte der beiden
vorgenannten Bedingungen erfüllt ist.
- 3. Liefer- und
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren
Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom
Vertrag zurückzutreten.
- 4. Wenn die Behinderung länger als drei
Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder
werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten.
- 5. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
- 6.
Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
voraus.
- 7. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir
berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit
Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
- 8. Es gelten die Herstellergarantien der jeweiligen Hersteller, näheres erhalten Sie auf den jeweiligen Herstellerwebseiten.
tp-Energy ist kein Hersteller oder OEM-Hersteller und haftet für keine Garantieansprüche.
§ 5 Gefahrübergang
Die
Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden
verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf
ihn über.
§ 6 Mängelhaftung
- 1.
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
- 2. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, sind
wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung
oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall
der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
- 3. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, so ist der zurückzutreten und eine Rückerstattung der Kaufsummer
zu verlangen, hieraus kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche
herleiten.
- 4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit
uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- 5. Wir haften nach den
gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
- 6. Die Haftung wegen
schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
- 7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
- 8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
- 9.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479
BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung
der mangelhaften Sache.
- 10. Als Beschaffenheit der Ware gelten
grundsätzlich nur die Eigenschaften als vereinbart, die aus der
technischen Produktbeschreibung hervorgehen. Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungenoder Werbung des Herstellers stellen daneben keine
vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
- 11. Erhält der
Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur
Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, dies auch
nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
- 12. Es gelten die Herstellergarantien der jeweiligen Hersteller, näheres erhalten Sie auf den jeweiligen Herstellerwebseiten.
tp-Energy
ist kein Hersteller oder OEM-Hersteller und haftet für keine Garantieansprüche.
§ 7 Gesamthaftung
- 1.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen,
ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
– ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von
Sachschäden gemäß § 823 BGB.
- 2. Die Begrenzung nach Abs. (1)
gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des
Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
- 3.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- 1.
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme
der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten –
anzurechnen.
- 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich
zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten
gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind,
muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- 3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771
ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
- 4.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach
Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Kunde auch nach der Abtretungermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir
verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzuggerät und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
- 5. Die Verarbeitung oder Umbildung der
Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware
(Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter
Vorbehalt gelieferte Ware.
- 6. Wird die Ware mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware
(Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in
der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so
gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns.
- 7. Der Kunde tritt uns auch die
Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch
die Verbindung der Ware mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
- 8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
§ 9 Konstruktionsänderungen
Wir
behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen
vorzunehmen; wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen
auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 10 Geheimhaltung
Falls
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die
uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht
als vertraulich.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- 1.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Bestimmungen des Unkaufrechts finden keine Anwendung.
- 2.
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- 3. Sollte
eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der tp-Energy GmbH
Stand: August 2011